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Das Amtsgericht Solingen hat am 01.04.2015 ein interessantes Urteil (Az: 11 C 631/14) gefällt. (Auch wenn es das Datums vermuten lässt, ist das Urteil kein Scherz. 😉 )
Wenn ein PKW durch einen Verkehrsunfall als Totalschaden endet, hat der Eigentümer Anspruch auf den Ersatz des restlichen im Tank befindlichen Kraftstoffs. Im vorliegenden Urteil erhielt der Fahrzeughalter für jeden Liter Kraftstoff 1,50 € als Schadenersatz.
Das Amtsgericht Solingen befand, dass der Unfallverursacher für den Kraftstoff im Tank zahlen müsse, da dem Geschädigten kein Fehlverhalten vorzuwerfen war. Der Ersatz des Kraftstoffes im Tank des kaputten Autos sei erforderlich, da er für den Geschädigten durch den Unfall unbrauchbar geworden sei. Insofern stekke der verlorene Tank auch eine Schadensposition dar. Im verhandelten Fall bestand keine Pflicht, den Kraftstoff abzupumen, da der dafür erforderliche Aufwand angesichts des Werts des Kraftstoffes unverhältnismäßig gewesen wäre.
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